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Fluggeräte

Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?

Drohnen fliegen: Was ist erlaubt, was verboten?
Drohnen machen Spaß - auf einige Regeln ist jedoch zu achten.

Drohnen sind beliebt – laut dem Verband für unbemannte Luftfahrt sind in Deutschland weit mehr als 400.000 Drohnen im Umlauf, der Großteil davon in privater Nutzung. Und der Markt soll weiter wachsen, vor Allem im kommer­ziellen Bereich. Was bei der Nutzung erlaubt ist, und was verboten, erklärt anwalt­auskunft.de.

Drohnen: Ohne Kennzeichnung droht Bußgeld

Wer seine Drohne ohne Kennzeichen und in zu geringer Entfernung zu Bundes­straßen, Bundes­was­ser­straßen und Bahnanlagen sowie über einer Menschen­an­sammlung fliegen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Amtsgericht Schwerin verhängte am 05. April 2023 (AZ: 35 OWi 6/23) gegen einen 51-jährigen Mann ein Bußgeld von 1.250 Euro, wie die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) berichtet.

Der Betroffene steuerte seine Drohne vom Typ DJI Mini 2 im Bereich eines Wohngebiets, ohne dass an dem Fluggerät eine Registrie­rungs­nummer angebracht war. Die Drohne näherte sich dabei einer Bundes­was­ser­straße und einer Bahnstrecke auf weniger als 100 Meter und überflog eine Menschenmenge von etwa 1.000 Personen.

Trotz entlas­tender Einwände des Betroffenen folgte das Gericht den Beobach­tungen der Polizei­zeugen und wertete die Handlungen als fahrlässige Verstöße gegen das Luftver­kehrs­gesetz (LuftVG). Das Gericht stellte fest, dass der Mann fahrlässig gegen die Kennzeich­nungs­pflicht verstoßen hat. Die Drohne war mit einer Kamera ausgestattet, was sie nach Ansicht des Gerichts zu einem "Sensor" im Sinne der Verordnung macht. Der Mann hätte die Drohne daher vor dem ersten Flug mit einer Registrie­rungs­nummer kennzeichnen müssen.

Darüber hinaus verstieß der Mann gegen die Abstands­regeln des Luftver­kehrs­ge­setzes. Er flog die Drohne in weniger als 100 Meter Abstand zu Bundes­straßen, Bundes­was­ser­straßen und Bahnanlagen. Auch dies ist nach dem Gesetz ordnungs­widrig. Zudem ist auch der Flug über eine Menschen­an­sammlung nach dem Gesetz verboten, da es eine Gefährdung der Menschen darstellt.

Das Gericht wertete die Verstöße des Mannes als fahrlässig, da er sich über die einschlägigen Vorschriften hätte informieren müssen.

Kennzeich­nungs­pflicht

Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, müssen mit einer Registrie­rungs­nummer gekenn­zeichnet sein. Die Registrierung kann online beim Luftfahrt­bun­desamt (LBA) beantragt werden.

 

Abstands­regeln

Drohnen dürfen nicht in der Nähe von Flugplätzen, Bundes­straßen, Bundes­was­ser­straßen und Bahnanlagen geflogen werden. Der Mindest­abstand beträgt 100 Meter.

Menschen­an­samm­lungen

Drohnen dürfen nicht über Menschen­an­samm­lungen geflogen werden. Dies gilt auch für Veranstal­tungen und Demons­tra­tionen.

 

Höchst­flughöhe

Drohnen dürfen nicht höher als 120 Meter über Grund oder Wasser fliegen.

 

Versiche­rungs­pflicht

Drohnen­be­sitzer müssen eine Haftpflicht­ver­si­cherung abschließen. Die Versiche­rungssumme muss mindestens eine Million Euro betragen.

 

Weitere Informa­tionen

Weitere Informa­tionen zum Drohnenflug finden Sie auf der Website des Luftfahrt­bun­desamtes (LBA): https://www.lba.de/DE/Drohnen/Allgemeine_Informa­tionen/Allgemeine_Informa­tionen_node.html

 

Fazit: Ohne Kenntnis der Regeln kann es teuer werden

Der Drohnenflug ist eine tolle Möglichkeit, um Luftauf­nahmen zu machen und die Welt aus einer anderen Perspektive zu sehen. Wichtig ist jedoch, dass Drohnen­be­sitzer die geltenden Vorschriften beachten, um Unfälle und Bußgelder zu vermeiden.

Drohnen: Mit Anwältinnen und Anwälten auf der sicheren Seite

Falls Ihnen eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Luftver­kehrs­gesetz droht, helfen Anwältinnen und Anwälte. Finden Sie jetzt den passenden Rechts­beistand mit Schwerpunkt Luftfahrtrecht in Ihrer Nähe - Anwaltssuche der Anwalt­auskunft.

Datum
Aktualisiert am
09.04.2024
Autor
red/dav

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